Anwendungsbeispiel: GÜG – Grundstoffüberwachungsgesetz
Geschrieben von Holger Reinbold am 10. Januar 2010
Das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) regelt in Deutschland den Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln geeignet sind.
Das Grundstoffüberwachungsgesetz verbietet insbesondere die Abzweigung von Stoffen, die nach EU-Recht eingeführt, ausgeführt oder durchgeführt werden. Zusammen mit dem Betäubungsmittelgesetz und dem Arzneimittelgesetz bildet das GÜG die wichtigsten Vorschriften im Betäubungsmittelrecht.
Von diesem Gesetz ist die Herstellung, der Handel, die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Veräußerung, Abgabe, der Erwerb und die Verschaffung aller derjenigen Stoffe betroffen, die als Grundstoffe zur Herstellung von Methamphetamin, LSD, Heroin, Methaqualon (Schlafmittel) und MDMA („Ecstasy“) dienen können sowie größere Mengen von Lösungsmitteln und Reagenzien, die bei der Synthese der genannten Stoffe benötigt werden.
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damit die von den Bundesbehörden gestellen Anforderungen an ein entsprechendes regelmässiges Unternehmens-Reporting dieser Kennzahlen gewährleistet ist.
Mit diesem Reporting wird der Nachweis über den Einkauf, die Verarbeitung und die Veräußerung der überwachungspflichtigen Grundstoffe in den Unternehmen erbracht.
Quelle: Wikipedia

